Auslandsaufenthalte und PKV – Was gilt es zu beachten?

Hier klicken ...

... um einen Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung anzufordern

Angesichts der voranschreitenden Globalisierung bietet sich vielen Menschen die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts. Vor allen Dingen im Berufsleben legen viele Firmen großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter flexibel sind und sich nicht vor Aufenthalten im Ausland scheuen, um dort weitere Erfahrung sammeln zu können. So gibt es auch einige Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit in einer Zweigstelle arbeiten lassen, welche sich im Ausland befindet. Tritt dieser Fall ein, können allerdings Probleme hinsichtlich der Krankenversicherung auftreten. Wir informieren Sie im Folgenden darüber, welche Regelungen Sie im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung beachten müssen.

Als Mitglied eines privaten Versicherers genießt man in der Regel zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise verkürzte Wartezeiten bei Ärzten, einen besseren Service sowie einen individuell angepassten Versicherungsschutz. Sobald jedoch eine ausgedehnte Reise oder ein beruflicher Auslandsaufenthalt bevorsteht, sollte man sich die Frage stellen, ob der eigene Versicherungsschutz auch im Ausland greift. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die nur Aufenthalte im europäischen Ausland abdeckt, bietet die PKV ihren Versicherten einen Schutz, der sich auf die ganze Welt bezieht.

Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte jedoch jeder Versicherte seinen Vertrag prüfen, denn je nach Tarif gelten unterschiedliche Zeiträume im Hinblick auf den Mindestschutz. Je nach Tarif beträgt die Mindestversicherungsdauer für gewöhnlich zwischen einem und drei Monaten. Einige sehr gute Tarife bieten jedoch Schutz bis hin zu einem unbefristeten Zeitraum. Ist im Zuge eines Unfalls oder einer Erkrankung ein längerer Aufenthalt im Ausland nötig, als es der Tarif eigentlich vorsieht, gilt der Versicherungsschutz normalerweise so lange, bis eine gefahrlose Rückreise in die Heimat möglich ist.

Bei einigen wenigen Tarifen ist der Reisende sogar dazu verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen die Dauer und das Ziel der Reise mitzuteilen. Entschließt man sich allerdings dazu, seinen Wohnsitz dauerhaft in Ausland zu verlegen, muss man seine private Krankenversicherung kündigen, da diese dann nicht mehr gilt.


Beitrag kommentieren


Name*

Email (wird nicht veröffentlicht)*

Webseite

Ihr Kommentar*

Abschicken

© Copyright haremo UG (Haftungsbeschränkt) - Impressum
SEO Powered By SEOPressor